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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.09.2016, Az.: 4 StR 223/16
Ausnahme des Verfalls von Wertersatz aus prozessökonomischen Gründen; Anrechnung von der in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft auf die verhängte Strafe im Verhältnis 1:1
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.09.2016
Referenz: JurionRS 2016, 25715
Aktenzeichen: 4 StR 223/16
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:280916B4STR223.16.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Dortmund - 05.10.2015

Verfahrensgegenstand:

Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungs mitteln in nicht geringer Menge

BGH, 28.09.2016 - 4 StR 223/16

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 28. September 2016 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 442 Abs. 1, § 430 Abs. 1 StPO beschlossen:

Tenor:

  1. 1.

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 5. Oktober 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass

    1. a)

      die Verfallsanordnung entfällt; die Verfolgung der Taten wird auf die anderen Rechtsfolgen beschränkt;

    2. b)

      die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft auf die verhängte Strafe im Verhältnis 1:1 angerechnet wird.

  2. 2.

    Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

1

Hinsichtlich des Schuldspruchs, der Einzelstrafen und des Gesamtstrafenausspruchs hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Den Verfall von Wertersatz nimmt der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen gemäß § 442 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 430 Abs. 1 StPO von der Verfolgung aus.

2

Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts vom 28. Juni 2016 ist zudem die vom Landgericht versäumte Entscheidung gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB über den Anrechnungsmaßstab für die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft vom Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachzuholen.

Sost-Scheible

Roggenbuck

Franke

Bender

Paul

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