Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 13.09.2016, Az.: 5 StR 274/16
Unbegründetheit einer strafrechtlichen Revision im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 13.09.2016
Referenz: JurionRS 2016, 24998
Aktenzeichen: 5 StR 274/16
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:130916B5STR274.16.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Berlin - 24.02.2016

Rechtsgrundlage:

§ 349 Abs. 2 StPO

Verfahrensgegenstand:

Schwerer Bandendiebstahl u.a.

BGH, 13.09.2016 - 5 StR 274/16

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. September 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24. Februar 2016 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen.

 
 

Ergänzend bemerkt der Senat: Es beschwert den Angeklagten nicht, dass er in den Fällen 1, 7 und 12 nicht ebenfalls wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt worden ist.

Sander

Schneider

Berger

Bellay

Feilcke

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.