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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 24.02.2016, Az.: IX ZA 36/15
Berichtigung eines Beschlusses
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.02.2016
Referenz: JurionRS 2016, 13425
Aktenzeichen: IX ZA 36/15
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Aschaffenburg - 12.05.2015

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

BGH, 24.02.2016 - IX ZA 36/15

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Vill, die Richterinnen Lohmann und Möhring und den Richter Dr. Schoppmeyer
am 24. Februar 2016
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss vom 27. Januar 2016 wird im Tenor insoweit berichtigt, dass es richtig heißen muss:

... aus dem Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 12. Mai 2015 ...

statt

... aus dem Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 14. April 2015 ...

Auf Seite 4 sind die Vorinstanzen wie folgt zu berichtigen:

LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2015 -1 O 180/97

statt:

LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 O 180/97

Kayser

Vill

Lohmann

Möhring

Schoppmeyer

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 27.01.2016 - AZ: IX ZA 36/15

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