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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 14.01.2016, Az.: 2 StR 525/13
Berichtigung der Formel des Senatsurteils
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 14.01.2016
Referenz: JurionRS 2016, 10461
Aktenzeichen: 2 StR 525/13
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:140116B2STR525.13.0

Verfahrensgegenstand:

Unerlaubtes gewerbsmäßiges Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen u.a
hier: Urteilsberichtigung.

BGH, 14.01.2016 - 2 StR 525/13

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Formel des Senatsurteils vom 23. Dezember 2015 wird dahin berichtigt, dass sie im ersten Satz lautet:

"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2013 wird verworfen.

Fischer

Eschelbach

Ott

Zeng

Bartel

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 14.01.2016 - AZ: 2 StR 525/13

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