Beschl. v. 14.01.2016, Az.: 2 StR 525/13
Verfahrensgegenstand:
Unerlaubtes gewerbsmäßiges Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen u.a
hier: Urteilsberichtigung.
BGH, 14.01.2016 - 2 StR 525/13
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2016 beschlossen:
Tenor:
Die Formel des Senatsurteils vom 23. Dezember 2015 wird dahin berichtigt, dass sie im ersten Satz lautet:
"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2013 wird verworfen.
Fischer
Eschelbach
Ott
Zeng
Bartel
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 14.01.2016 - AZ: 2 StR 525/13
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