Beschl. v. 25.11.2015, Az.: 5 ARs 94/14
Fundstelle:
NStZ-RR 2016, 56
Verfahrensgegenstand:
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u.a.
hier: Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 8. Oktober 2014 (2 StR 137/14 und 2 StR 337/14)
BGH, 25.11.2015 - 5 ARs 94/14
Redaktioneller Leitsatz:
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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. November 2015 beschlossen:
Tenor:
Der Senat stimmt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats nicht zu.
Gründe
Der Senat bezieht sich zur Begründung auf die Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, und des VI. Zivilsenats vom 28. Juli 2015 - GSZ 1/14 (siehe auch Großer Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - GSZ 1/14).
Sander
Dölp
König
Berger
Bellay
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