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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 27.10.2015, Az.: VI ZA 2/15
Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.10.2015
Referenz: JurionRS 2015, 33194
Aktenzeichen: VI ZA 2/15
ECLI: ECLI:DE:BGH:2015:271015VIZA2.15.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG München - 02.10.2013 - AZ: 454 C 13676/11

LG München I - 18.12.2014 - AZ: 31 S 23429/13

BGH, 27.10.2015 - VI ZA 2/15

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Oktober 2015 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner, Stöhr, die Richterinnen Dr. Oehler und Dr. Roloff
beschlossen:

Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sind.

Galke

Wellner

Stöhr

Oehler

Roloff

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