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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.10.2015, Az.: XI ZR 244/14
Kostenauferlegung nach Erledigung des Rechtsstreits
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.10.2015
Referenz: JurionRS 2015, 29024
Aktenzeichen: XI ZR 244/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Mönchengladbach - 25.11.2013 - AZ: 5 C 600/13

LG Mönchengladbach - 22.04.2014 - AZ: 2 S 216/13

BGH, 20.10.2015 - XI ZR 244/14

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Grüneberg, Maihold und Dr. Matthias sowie die Richterin Dr. Menges

am 20. Oktober 2015

beschlossen:

Tenor:

Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Der Streitwert wird auf 246 Euro festgesetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13, [...]).

Ellenberger

Grüneberg

Maihold

Matthias

Menges

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