Beschl. v. 11.08.2015, Az.: I ZR 123/13
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Stuttgart - 13.06.2013 - AZ: 2 U 193/12
Rechtsgrundlage:
BGH, 11.08.2015 - I ZR 123/13
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. August 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof. Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff, Dr. Löffler und die Richterin Dr. Schwonke
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 8. Januar 2015 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
In Rn. 12 viert- und drittletzte Zeile muss es heißen "Die Abweisung der Klage" statt "Die Verurteilung der Beklagten".
Büscher
Schaffert
Kirchhoff
Löffler
Schwonke
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