Beschl. v. 22.07.2015, Az.: IX ZR 110/13
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Heidelberg - 24.05.2012 - AZ: 1 O 123/11
OLG Karlsruhe - 25.04.2013 - AZ: 17 U 137/12
Fundstelle:
WuB 2015, 534-537
BGH, 22.07.2015 - IX ZR 110/13
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring
am 22. Juli 2015
beschlossen:
Tenor:
Die Entscheidungsgründe des am 11. Juni 2015 verkündeten Urteils werden wegen eines offenbaren Schreibversehens in Rn. 14 dahingehend berichtigt, dass es in der ersten Zeile statt "Abtretungsrecht" "Absonderungsrecht" heißen muss.
Kayser
Lohmann
Pape
Grupp
Möhring
Korrekturbeschluss zu
BGH - 11.06.2015 - AZ: IX ZR 110/13
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