Beschl. v. 21.07.2015, Az.: 2 StR 63/14
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
Totschlag u.a.
BGH, 21.07.2015 - 2 StR 63/14
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2015 beschlossen:
Tenor:
Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründe des Urteils vom 6. Mai 2015 in Rn. 1 2. Satz wie folgt korrigiert:
"Das Rechtsmittel des Angeklagten P. B. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es - wie auch die Revision des S. B. - unbegründet."
Fischer
Krehl
Eschelbach
Ott
Zeng
Korrekturbeschluss zu:
BGH - 06.05.2015 - AZ: 2 StR 63/14
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