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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.06.2015, Az.: VIII ZR 194/14
Berichtigung eines Senatsurteils wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 09.06.2015
Referenz: JurionRS 2015, 19507
Aktenzeichen: VIII ZR 194/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Neubrandenburg - 08.06.2012 - AZ: 5 C 673/11

LG Neubrandenburg - 25.06.2014 - AZ: 1 S 73/12

BGH, 09.06.2015 - VIII ZR 194/14

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juni 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterin Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Achilles, Dr. Schneider und Kosziol

beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 6. Mai 2015 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens (§ 319 ZPO) in der Rn. 3 dahin berichtigt, dass das Wort "keinen" entfällt.

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