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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 24.03.2015, Az.: IX ZR 133/14
Berichtigung eines Senatsurteils im Hinblick auf eine Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.03.2015
Referenz: JurionRS 2015, 13610
Aktenzeichen: IX ZR 133/14
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

BGH, 24.03.2015 - IX ZR 133/14

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fischer

am 24. März 2015
beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 5. März 2015 wird dahin berichtigt, dass es unter Rn. 53, 1. Zeile statt "Revision des Beklagten" heißt: "Revision des Klägers".

Kayser

Gehrlein

Vill

Lohmann

Fischer

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