Beschl. v. 24.03.2015, Az.: IX ZR 133/14
Rechtsgrundlage:
BGH, 24.03.2015 - IX ZR 133/14
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fischer
am 24. März 2015
beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 5. März 2015 wird dahin berichtigt, dass es unter Rn. 53, 1. Zeile statt "Revision des Beklagten" heißt: "Revision des Klägers".
Kayser
Gehrlein
Vill
Lohmann
Fischer
Berichtigt
BGH - 05.03.2015 - AZ: IX ZR 133/14
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