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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 29.01.2015, Az.: BLw 4/13
Berichtigung eines Beschlusstenors wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 29.01.2015
Referenz: JurionRS 2015, 11361
Aktenzeichen: BLw 4/13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Neubrandenburg - 16.11.2012 - AZ: 5 XV 22/11

OLG Rostock - 24.06.2013 - AZ: 14 W XV 4/12

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

BGH, 29.01.2015 - BLw 4/13

Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 29. Januar 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub und die Richterin Dr. Brückner - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 28. November 2014 wird nach § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass das Datum des Beschlusses des Amtsgerichts Neubrandenburg - Landwirtschaftsgericht - im Tenor richtig heißen muss:

16.November 2012.

Stresemann

Czub

Brückner

Korrekturbeschluss zu
BGH - 28.11.2014 - AZ: BLw 4/13

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