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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.10.2014, Az.: XII ZB 221/14
Berichtigung der Gründe eines Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.10.2014
Referenz: JurionRS 2014, 24614
Aktenzeichen: XII ZB 221/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Paderborn - 20.03.2014 - AZ: 5 T 83/14

BGH, 15.10.2014 - XII ZB 221/14

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Schilling, Dr. Nedden-Boeger und Guhling
beschlossen:

Tenor:

Die Gründe zu Ziffer I des Senatsbeschlusses vom 10. September 2014 werden wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass es auf Seite 2 statt

"Die 85jährige Betroffene"

richtig lautet:

"Die 75jährige Betroffene".

Dose

Weber-Monecke

Schilling

Nedden-Boeger

Guhling

Berichtigt
BGH - 10.09.2014 - AZ: XII ZB 221/14

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