Beschl. v. 15.10.2014, Az.: XII ZB 221/14
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Paderborn - 20.03.2014 - AZ: 5 T 83/14
BGH, 15.10.2014 - XII ZB 221/14
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Schilling, Dr. Nedden-Boeger und Guhling
beschlossen:
Tenor:
Die Gründe zu Ziffer I des Senatsbeschlusses vom 10. September 2014 werden wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass es auf Seite 2 statt
"Die 85jährige Betroffene"
richtig lautet:
"Die 75jährige Betroffene".
Dose
Weber-Monecke
Schilling
Nedden-Boeger
Guhling
Berichtigt
BGH - 10.09.2014 - AZ: XII ZB 221/14
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