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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 12.03.2014, Az.: 1 StR 53/13
Berichtigung eines Urteils wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 12.03.2014
Referenz: JurionRS 2014, 11969
Aktenzeichen: 1 StR 53/13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Versuchter Betrug u.a.
hier:
Nebenbeteiligte (Verfallsbeteiligte):
1.
2.

BGH, 12.03.2014 - 1 StR 53/13

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2014 beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des 1. Strafsenats vom 3. Dezember 2013 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor (1. Zeile) statt:

"1. Auf die Revisionen der Verfallsbeteiligten F. ..."

richtig:

1. Auf die Revision der Verfallsbeteiligten F. ...

heißen muss.

Raum
Wahl
Jäger
Cirener
Radtke

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