Beschl. v. 10.03.2014, Az.: IV ZR 216/13
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Köln - 13.08.2012 - AZ: 136 C 164/12
LG Köln - 29.05.2013 - AZ: 26 S 31/12
Rechtsgrundlage:
§ 552a S. 1 ZPO
Fundstelle:
VuR 2014, 238
BGH, 10.03.2014 - IV ZR 216/13
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller
am 10. März 2014
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. Mai 2013 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Streitwert: 3.420,23 €
Gründe
Zur Begründung verweist der Senat in vollem Umfang auf die Ausführungen in seinem Hinweisbeschluss vom 7. Januar 2014, zu dem die Klägerin innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellung genommen hat (§ 552a Satz 2 i.V.m. § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Mayen
Harsdorf-Gebhardt
Dr. Karczewski
Lehmann
Dr. Brockmöller
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