Beschl. v. 21.01.2014, Az.: 5 StR 636/13
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Lübeck - 08.10.2013
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
Schwere räuberische Erpressung u.a.
BGH, 21.01.2014 - 5 StR 636/13
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2014 beschlossen:
Tenor:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 8. Oktober 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Die rechtsfehlerhafte Annahme einer natürlichen Handlungseinheit hinsichtlich der neun Diebstahlstaten im Fall 2 beschwert den Angeklagten angesichts der maßvollen Einzelstrafe nicht.
Basdorf
Dölp
König
Berger
Bellay
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