Beschl. v. 14.01.2014, Az.: XI ZR 180/13
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Frankfurt am Main - 26.01.2012 - AZ: 2-21 O 324/11
OLG Frankfurt am Main - 17.04.2013 - AZ: 23 U 50/12
BGH, 14.01.2014 - XI ZR 180/13
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und die Richterin Dr. Menges
beschlossen:
Tenor:
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 17. April 2013 verkündete Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27. Mai 2013 zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: | € |
Wiechers
Ellenberger
Maihold
Matthias
Menges
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