Urt. v. 25.09.2013, Az.: AnwZ (Brfg) 27/13
Verfahrensgang:
vorgehend:
AGH Hessen - 11.03.2013 - AZ: 1 AGH 13/11
Hinweis:
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: BGH - 25.09.2013 - AZ: AnwZ B 1/13
Weitere Verbundverfahren:
BGH - 25.09.2013 - AZ: AnwZ B 2/13
Verfahrensgegenstand:
Richterablehnung und Kosten- sowie Streitwertentscheidung
BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 27/13
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf, die Richter Prof. Dr. König und Seiters sowie die Rechtsanwälte Prof. Dr. Quaas und Dr. Braeuer am 25. September 2013
beschlossen:
Tenor:
Die Rechtsmittel des Klägers gegen die Beschlüsse des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 11. März 2013 werden auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert wird auf jeweils 5.000 € festgesetzt.
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