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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.09.2013, Az.: AnwZ (B) 2/13
Verwerfung der Rechtsbeschwerden gegen die Verwerfung der Befangenheitsanträge
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 25.09.2013
Referenz: JurionRS 2013, 47267
Aktenzeichen: AnwZ (B) 2/13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AGH Hessen - 11.03.2013 - AZ: 1 AGH 13/11

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 25.09.2013 - AZ: AnwZ B 1/13

Weitere Verbundverfahren:
BGH - 25.09.2013 - AZ: AnwZ Brfg 27/13

Verfahrensgegenstand:

Richterablehnung und Kosten- sowie Streitwertentscheidung

BGH, 25.09.2013 - AnwZ (B) 2/13

Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf, die Richter Prof. Dr. König und Seiters sowie die Rechtsanwälte Prof. Dr. Quaas und Dr. Braeuer am 25. September 2013

beschlossen:

Tenor:

Die Rechtsmittel des Klägers gegen die Beschlüsse des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 11. März 2013 werden auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.

Der Gegenstandswert wird auf jeweils 5.000 € festgesetzt.

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