Beschl. v. 09.07.2013, Az.: EnVR 47/12
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Düsseldorf - 06.06.2012 - AZ: VI-3 Kart 318/07 (V)
BGH, 09.07.2013 - EnVR 47/12
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2013 durch die Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum sowie die Richter Dr. Strohn, Dr. Grüneberg und Dr. Bacher
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss des Senats vom 23. April 2013 wird im ersten Satz des dritten Absatzes der Gründe (Randnummer 3) wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es statt
"[...] Beschwerden der Betroffenen zu 2 und zu 3 [...]"
heißt
"[...] Beschwerden der Betroffenen zu 1 und zu 2 [...]".
Bornkamm
Raum
Strohn
Grüneberg
Bacher
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 23.04.2013 - AZ: EnVR 47/12
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