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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.05.2013, Az.: VIII ZR 333/12
Aufhebung eines Urteils auf Grund der Revison des Klägers
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Anerkenntnisurteil
Datum: 15.05.2013
Referenz: JurionRS 2013, 37191
Aktenzeichen: VIII ZR 333/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Bielefeld - 08.05.2012 - AZ: 412 C 102/11

LG Bielefeld - 19.09.2012 - AZ: 22 S 178/12

BGH, 15.05.2013 - VIII ZR 333/12

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 15. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter Ball und die Richter Dr. Frellesen, Dr. Achilles, Dr. Schneider und Dr. Bünger

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 19. September 2012 aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 8. Mai 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.

Ball

Dr. Frellesen

Dr. Achilles

Dr. Schneider

Dr. Bünger

Verkündet am: 15. Mai 2013

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