Urt. v. 15.05.2013, Az.: VIII ZR 333/12
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Bielefeld - 08.05.2012 - AZ: 412 C 102/11
LG Bielefeld - 19.09.2012 - AZ: 22 S 178/12
BGH, 15.05.2013 - VIII ZR 333/12
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 15. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter Ball und die Richter Dr. Frellesen, Dr. Achilles, Dr. Schneider und Dr. Bünger
für Recht erkannt:
Tenor:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 19. September 2012 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 8. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Ball
Dr. Frellesen
Dr. Achilles
Dr. Schneider
Dr. Bünger
Verkündet am: 15. Mai 2013
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