Beschl. v. 07.05.2013, Az.: VII ZR 44/12
BGH, 07.05.2013 - VII ZR 44/12
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka, die Richter Dr. Eick, Halfmeier, Kosziol und Prof. Dr. Jurgeleit
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2013 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor, zweiter Absatz, richtig heißen muss:
"...
Der Beschluss des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 3. Januar 2012 wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben.
..."
Kniffka
Eick
Halfmeier
Kosziol
Jurgeleit
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 11.04.2013 - AZ: VII ZR 44/12
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.