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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 07.05.2013, Az.: VII ZR 44/12
Berichtigung des Tenors
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 07.05.2013
Referenz: JurionRS 2013, 36068
Aktenzeichen: VII ZR 44/12
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 07.05.2013 - VII ZR 44/12

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka, die Richter Dr. Eick, Halfmeier, Kosziol und Prof. Dr. Jurgeleit

beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2013 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor, zweiter Absatz, richtig heißen muss:

"...

Der Beschluss des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 3. Januar 2012 wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben.

..."

Kniffka

Eick

Halfmeier

Kosziol

Jurgeleit

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 11.04.2013 - AZ: VII ZR 44/12

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