Beschl. v. 26.03.2013, Az.: III ZR 121/12
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Dortmund - 01.06.2011 - AZ: 5 O 577/10
OLG Hamm - 23.03.2012 - AZ: I-11 U 72/11
Rechtsgrundlage:
BGH, 26.03.2013 - III ZR 121/12
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. März 2013 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richter Wöstmann, Hucke, Seiters und Dr. Remmert beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 7. Februar 2013 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
In Randnummer 17, 3. Zeile wird die Gesetzesangabe "§ 311b Abs. 1 Satz 1 BeurkG" durch die Angabe "§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB" ersetzt.
In Randnummer 20, vorletzte Zeile wird die Zitatangabe "Prinz in Eylmann/Vaasen" durch die Angabe "Frenz in Eylmann/Vaasen" ersetzt.
Schlick
Wöstmann
Hucke
Seiters
Remmert
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