Beschl. v. 12.12.2012, Az.: 5 StR 536/12
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Dresden - 08.06.2012
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u.a.
BGH, 12.12.2012 - 5 StR 536/12
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2012 beschlossen:
Tenor:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 8. Juni 2012 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnimmt der Senat mit Sicherheit, dass die Taten zum Nachteil der Stiefkinder des Angeklagten jeweils vor deren 14. Geburtstag begangen worden sind.
Basdorf
Schaal
Dölp
König
Bellay
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