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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.12.2012, Az.: VIII ZB 26/12
Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 04.12.2012
Referenz: JurionRS 2012, 29648
Aktenzeichen: VIII ZB 26/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Warstein - 29.06.2011 - AZ: 3 C 146/11

LG Arnsberg - 24.10.2011 - AZ: I-3 S 108/11

Rechtsgrundlage:

Art. 103 Abs. 1 GG

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 04.12.2012 - AZ: VIII ZB 25/12

BGH, 04.12.2012 - VIII ZB 26/12

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Dezember 2012 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterin Dr. Milger, die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider sowie die Richterin Dr. Fetzer

beschlossen:

Tenor:

Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin werden die Beschlüsse der 3. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 24. Oktober 2011 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Beschwerdewert: 2.703,12 €

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