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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.10.2012, Az.: 5 StR 495/12
Rücknahme einer Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 09.10.2012
Referenz: JurionRS 2012, 26080
Aktenzeichen: 5 StR 495/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Berlin - 01.06.2012

Verfahrensgegenstand:

Besonders schwerer Raub

BGH, 09.10.2012 - 5 StR 495/12

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Oktober 2012 beschlossen:

Tenor:

Auf den Antrag der Nebenklägerin M. wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Juni 2012 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Nebenklägerin ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2012 wirksam zurückgenommen hat.

Sie hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Zur Begründung wird auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 28. September 2012 verwiesen.

Basdorf

Schaal

Dölp

König

Bellay

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