Beschl. v. 07.08.2012, Az.: VI ZR 138/11
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Dortmund - 22.06.2010 - AZ: 5 O 202/08
OLG Hamm - 18.03.2011 - AZ: I-9 U 158/10
BGH, 07.08.2012 - VI ZR 138/11
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 12. Juni 2012 wird dahingehend berichtigt, dass es in Randnummer 13 Satz 1 statt "Klägerin" "Beklagten" heißt.
Galke
Zoll
Wellner
Diederichsen
Stöhr
Korrekturbeschluss zu
BGH - 12.06.2012 - AZ: VI ZR 138/11
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