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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.07.2012, Az.: 2 StR 509/10
Berichtigung des Rubrums eines Urteils
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 25.07.2012
Referenz: JurionRS 2012, 19733
Aktenzeichen: 2 StR 509/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

wegen Mordes

BGH, 25.07.2012 - 2 StR 509/10

Tenor:

Das Rubrum des Urteils des Senats vom 22. Dezember 2011 wird dahin berichtigt, dass die Verteidiger des Angeklagten S. K. , Rechtsanwalt K. und Rechtsanwalt L. , auch an der Verhandlung der Sache am 14. Dezember 2011 teilgenommen haben.

Fischer
Appl
Schmitt
Berger
Eschelbach

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