Beschl. v. 27.06.2012, Az.: IX ZR 221/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Köln - 30.10.2008 - AZ: 30 O 416/06
OLG Köln - 11.11.2009 - AZ: 13 U 190/08
Rechtsgrundlage:
BGH, 27.06.2012 - IX ZR 221/09
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und die Richterin Möhring
am 27. Juni 2012 beschlossen:
Tenor:
Die Entscheidungsformel des Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Worte "der Klägerin" jeweils durch "der Beklagten" zu ersetzen sind.
Kayser
Raebel
Lohmann
Pape
Möhring
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