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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 31.05.2012, Az.: 2 ARs 155/12; 2 AR 111/12
Entscheidung des BGH beim Ausbleiben einer Vereinbarung über die Verbindung von mehreren zusammenhängenden Strafsachen bei verschiedenen Gerichten
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 31.05.2012
Referenz: JurionRS 2012, 17044
Aktenzeichen: 2 ARs 155/12; 2 AR 111/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

Staatsanwaltschaft Wuppertal - AZ.: 621 Js 1037/10

AG Essen - AZ.: 53 Ds 160/11

AG Düsseldorf - AZ.: 402 Ls 1/12

AG Velbert - AZ.: 23 Ls 17/11

Verfahrensgegenstand:

Diebstahl u. a.

BGH, 31.05.2012 - 2 ARs 155/12; 2 AR 111/12

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 31. Mai 2012 beschlossen:

Tenor:

Das bei dem Amtsgericht - Schöffengericht - Velbert anhängige Verfahren 23 Js 17/11 wird mit dem bei dem Amtsgericht - Strafrichter - Essen anhängigen Verfahren 53 Ds 160/11 verbunden, wobei das bei dem Amtsgericht Velbert rechtshängige Verfahren führend ist.

Der weiter gehende Antrag auf Verbindung mit dem bei dem Amtsgericht - Schöffengericht - Düsseldorf anhängigen Verfahren 402 Ls 1/12 wird abgelehnt.

Gründe

1

Das Amtsgericht Velbert, das in der Sache 23 Js 17/11 das Hauptverfahren eröffnet hat, ist dazu bereit, das bei dem Amtsgericht - Strafrichter - Essen anhängige Verfahren zu übernehmen. Diese Amtsgerichte liegen in verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken, so dass der Bundesgerichtshof das gemeinsame obere Gericht ist. Er ist zur Verbindung der Verfahren nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO zuständig. Die Verbindung ist im Interesse umfassender Sachaufklärung zweckmäßig.

2

Soweit der Vorsitzende des Schöffengerichts bei dem Amtsgericht Velbert auch die Verbindung des bei ihm rechtshängigen Verfahrens mit dem Verfahren des im gleichen Oberlandesgerichtsbezirk gelegenen Amtsgerichts - Schöffengericht - Düsseldorf 402 Ls 1/12 beantragt hat, liegen die Voraussetzungen für eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 13 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht vor.

Fischer
Schmitt
Berger
Krehl
Eschelbach

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