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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.12.2011, Az.: AK 23/11
Untersuchungshaft wegen der Mitgliedschaft bei Al Qaida
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 22.12.2011
Referenz: JurionRS 2011, 31524
Aktenzeichen: AK 23/11
ECLI: [keine Angabe]

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 22.12.2011 - AZ: AK 22/11

Verfahrensgegenstand:

zu 1.: Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a.
zu 2.: Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

BGH, 22.12.2011 - AK 23/11

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie der Angeklagten und ihrer Verteidiger am 22. Dezember 2011 gemäß §§ 121, 122 StPO

beschlossen:

Tenor:

Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.

Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Kammergericht Berlin übertragen.

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