Bundesgerichtshof
Beschl. v. 22.12.2011, Az.: 2 ARs 403/11
Beschl. v. 22.12.2011, Az.: 2 ARs 403/11
Aufgabe der eigenen Rechtsprechung durch den 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
Verfahrensgegenstand:
Beihilfe zum Bankrott u.a.
BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 403/11
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Dezember 2011 beschlossen:
Tenor:
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.
Fischer
Appl
Schmitt
Eschelbach
Ott
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