Beschl. v. 21.11.2011, Az.: IV ZR 255/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Hamburg - 28.08.2009 - AZ: 324 O 1004/08
OLG Hamburg - 28.10.2010 - AZ: 9 U 181/09
Rechtsgrundlage:
BGH, 21.11.2011 - IV ZR 255/10
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller
am 21. November 2011
beschlossen:
Tenor:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg 9. Zivilsenat vom 28. Oktober 2010 wird gemäß § 552a ZPO zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 20. September 2011 Bezug genommen. Die Stellungnahme des Klägers vom 25. Oktober 2011 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Dr. Kessal-Wulf
Harsdorf-Gebhardt
Dr. Karczewski
Lehmann
Dr. Brockmöller
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