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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.10.2011, Az.: VII ZB 19/10
Voraussetzungen für ein Vertrauendürfen eines Rechtsanwalts hinsichtlich der rechtzeitigen Vorlage einer Akte durch das Büropersonal vor Ablauf der im Bürokalender eingetragenen Frist
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 13.10.2011
Referenz: JurionRS 2011, 28525
Aktenzeichen: VII ZB 19/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Duisburg - 16.11.2009 - AZ: 3 O 136/09

OLG Düsseldorf - 11.02.2010 - AZ: I-21 U 188/09

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 13.10.2011 - AZ: VII ZB 18/10

BGH, 13.10.2011 - VII ZB 19/10

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Oktober 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka, den Richter Bauner, die Richterin Safari Chabestari, den Richter Dr. Eick und den Richter Prof. Leupertz

beschlossen:

Tenor:

Die Verfahren VII ZB 18/10 und 19/10 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; VII ZB 18/10 führt.

Auf die Rechtsbeschwerde der Nebenintervenientin der Klägerin werden die Beschlüsse des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2010 aufgehoben.

Der Nebenintervenientin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gewährt.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Beschwerdewert: 18.679,40 €

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