Beschl. v. 01.09.2011, Az.: 3 StR 129/11
Verfahrensgegenstand:
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
BGH, 01.09.2011 - 3 StR 129/11
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 1. September 2011
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 2011 wird dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum richtig lauten muss: 5. Juli 2011.
Becker
Pfister
Schäfer
Mayer
Menges
Korrekturbeschluss zu
BGH - 05.07.2011 - AZ: 3 StR 129/11
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