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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 01.09.2011, Az.: 3 StR 129/11
Berichtigung eines Beschlussdatums
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 01.09.2011
Referenz: JurionRS 2011, 24096
Aktenzeichen: 3 StR 129/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

BGH, 01.09.2011 - 3 StR 129/11

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 1. September 2011
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 2011 wird dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum richtig lauten muss: 5. Juli 2011.

Becker
Pfister
Schäfer
Mayer
Menges

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