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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.2011, Az.: II ZR 244/09
Rubrumsberichtigung in zivilgerichtlichen Urteilen
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 11.07.2011
Referenz: JurionRS 2011, 19610
Aktenzeichen: II ZR 244/09
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 11.07.2011 - II ZR 244/09

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 11. Juli 2011
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Bergmann,
den Richter Dr. Strohn,
die Richterin Caliebe und
die Richter Born und Sunder
beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des II. Zivilsenats vom 19. April 2011 wird dahingehend berichtigt, dass es in Rn. 20, Zeile 10 anstatt

"...Bödecker/Fink, NZG 2010, 296;..."

richtig

"...Bödeker/Fink, NZG 2010, 296; ...."

heißen muss.

Bergmann
Strohn
Caliebe
Born
Sunder

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