Beschl. v. 27.06.2011, Az.: VI ZR 63/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG München - 03.08.2009 - AZ: 142 C 29864/08
LG München I - 24.02.2010 - AZ: 9 S 16724/09
BGH, 27.06.2011 - VI ZR 63/10
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 27. Juni 2011
durch
den Vorsitzenden Richter Galke,
die Richter Zoll, Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr
beschlossen:
Tenor:
Der Leitzsatz des Senatsurteils vom 22. März 2011 wird dahingehend berichtigt, dass es statt:
BGB § 24a
heißen muss:
Galke
Zoll
Wellner
Diederichsen
Stöhr
Korrekturbeschluss zu
BGH - 22.03.2011 - AZ: VI ZR 63/10
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.