Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.06.2011, Az.: 5 StR 467/10
Zurückweisung einer Revision; Zurückweisung einer Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 09.06.2011
Referenz: JurionRS 2011, 19408
Aktenzeichen: 5 StR 467/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Berlin - 02.06.2010

Verfahrensgegenstand:

Betrug u.a.
hier Gegenvorstellung

BGH, 09.06.2011 - 5 StR 467/10

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 9. Juni 2011
beschlossen:

Tenor:

Der Antrag des Verurteilten vom 18. Mai 2011 wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Der Senat hat die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Juni 2010 mit Urteil vom 12. April 2011 verworfen und eine dagegen erhobene Anhörungsrüge mit Beschluss vom 3. Mai 2011 zurückgewiesen.

2

Die nunmehr vorliegende Gegenvorstellung des Verurteilten gibt keinen Anlass, die genannten Entscheidungen nochmals zu überprüfen. Weitere Eingaben des Verurteilten in dieser Sache wird der Senat insoweit nicht mehr bescheiden.

Basdorf
Raum
Schaal
König
Bellay

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.