Urt. v. 13.04.2011, Az.: IV ZR 177/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Coburg - 17.03.2010 - AZ: 12 O 641/09
OLG Bamberg - 29.07.2010 - AZ: 1 U 43/10
Rechtsgrundlage:
BGH, 13.04.2011 - IV ZR 177/10
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
am 13. April 2011
durch
die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf,
die Richterin Harsdorf-Gebhardt,
die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und
die Richterin Dr. Brockmöller
ohne mündliche Verhandlung gemäß § 307 ZPO
für Recht erkannt:
Tenor:
- 1.
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg - 1. Zivilsenat - vom 29. Juli 2010 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 17. März 2010 zurückgewiesen.
- 2.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: bis 110.000 €
Dr. Kessal-Wulf
Harsdorf-Gebhardt
Dr. Karczewski
Lehmann
Dr. Brockmöller
An Verkündungs Statt zugestellt an
Klägervertreter am: 19.04.2011
an Beklagtenvertreter am: 20.04.2011
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