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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.04.2011, Az.: IV ZR 177/10
Aufhebung eines Urteils und Zurückweisung einer Berufung
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 13.04.2011
Referenz: JurionRS 2011, 14492
Aktenzeichen: IV ZR 177/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Coburg - 17.03.2010 - AZ: 12 O 641/09

OLG Bamberg - 29.07.2010 - AZ: 1 U 43/10

Rechtsgrundlage:

§ 307 ZPO

BGH, 13.04.2011 - IV ZR 177/10

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
am 13. April 2011
durch
die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf,
die Richterin Harsdorf-Gebhardt,
die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und
die Richterin Dr. Brockmöller
ohne mündliche Verhandlung gemäß § 307 ZPO
für Recht erkannt:

Tenor:

  1. 1.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg - 1. Zivilsenat - vom 29. Juli 2010 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 17. März 2010 zurückgewiesen.

  2. 2.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

    Streitwert: bis 110.000 €

Dr. Kessal-Wulf
Harsdorf-Gebhardt
Dr. Karczewski
Lehmann
Dr. Brockmöller

An Verkündungs Statt zugestellt an
Klägervertreter am: 19.04.2011
an Beklagtenvertreter am: 20.04.2011

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