Beschl. v. 23.02.2011, Az.: IX ZB 192/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Göttingen - 16.06.2009 - AZ: 74 IN 231/06
LG Göttingen - 11.08.2009 - AZ: 10 T 61/09
BGH, 23.02.2011 - IX ZB 192/09
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser,
die Richter Vill, Dr. Fischer,Grupp und
die Richterin Möhring
am 23. Februar 2011
beschlossen:
Tenor:
Der Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 wird im Rubrum dahingehend ergänzt, dass Verfahrensbevollmächtigte der Gläubigerin und Rechtsbeschwerdegegnerin die Rechtsanwälte ... sind.
Kayser
Vill
Fischer
Grupp
Möhring
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