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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.12.2010, Az.: 2 StR 497/10
Berichtigung eines Tenors wegen eines Schreibversehens
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 21.12.2010
Referenz: JurionRS 2010, 31036
Aktenzeichen: 2 StR 497/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

BGH, 21.12.2010 - 2 StR 497/10

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" heißen muss.

Rissing-van Saan
Fischer
Schmitt
Eschelbach
Ott

Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 18.11.2010 - AZ: 2 StR 497/10

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