Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.12.2010, Az.: 2 StR 497/10
Beschl. v. 21.12.2010, Az.: 2 StR 497/10
Berichtigung eines Tenors wegen eines Schreibversehens
Verfahrensgegenstand:
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
BGH, 21.12.2010 - 2 StR 497/10
Tenor:
Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" heißen muss.
Rissing-van Saan
Fischer
Schmitt
Eschelbach
Ott
Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 18.11.2010 - AZ: 2 StR 497/10
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