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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 08.12.2010, Az.: IV ZR 113/08
Korrekturbeschluss zur Berichtigung eines Leitsatzes
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 08.12.2010
Referenz: JurionRS 2010, 29249
Aktenzeichen: IV ZR 113/08
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 08.12.2010 - IV ZR 113/08

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
am 8. Dezember 2010
durch
den Richter Wendt,
die Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Felsch, Dr. Karczewski und Lehmann
beschlossen:

Tenor:

Der Leitsatz hinsichtlich des Beschlusses vom 15. September 2010 wird dahingehend berichtigt, dass es sowohl in der Normenzeile als auch im Text statt

§ 4 I Nr. 6 a 1. Halbsatz

richtig heißt

§ 4 I Nr. 6 b 1. Halbsatz

Wendt
Dr. Kessal-Wulf
Felsch
Dr. Karczewski
Lehmann

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