Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 14.10.2010, Az.: 2 StR 188/10
Zurückweisung einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten bei Nachprüfung der Revisionsrechtfertigungen
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 14.10.2010
Referenz: JurionRS 2010, 27728
Aktenzeichen: 2 StR 188/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Schwerer Raub u. a.

BGH, 14.10.2010 - 2 StR 188/10

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
auf Antrag des Generalbundesanwalts und
nach Anhörung der Beschwerdeführer
am 14. Oktober 2010
gemäß § 349 Abs. 2 StPO
beschlossen:

Tenor:

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 30. November 2009 werden mit der Maßgabe, dass die Angeklagten des schweren Raubes in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung, der Angeklagte D. darüber hinaus wegen tateinheitlicher Körperverletzung schuldig sind, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Rissing-van Saan
Fischer
Appl
Krehl
Eschelbach

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.