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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.10.2010, Az.: XII ZB 67/10
Anforderungen an die organisatorischen Maßnahmen eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Fristwahrung von Rechtsmitteln bei Vertretung einer Partei in mehreren Verfahren auch bei Übertragung der Fristenkontrolle an eine Fachangestellte
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 06.10.2010
Referenz: JurionRS 2010, 26404
Aktenzeichen: XII ZB 67/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Menden - 27.08.2009 - AZ: 10 F 43/07

OLG Hamm - 22.12.2009 - AZ: II-7 UF 202/09

Rechtsgrundlagen:

§ 85 Abs. 2 ZPO

§ 233 ZPO

Art. 111 Abs. 1 FGG-RG

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 06.10.2010 - AZ: XII ZB 66/10

BGH, 06.10.2010 - XII ZB 67/10

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 6. Oktober 2010
durch
die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne,
die Richterin Weber-Monecke und
die Richter Dose, Schilling und Dr. Günter
beschlossen:

Tenor:

Die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse des 7. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Dezember 2009 und vom 19. Januar 2010 werden auf Kosten des Antragstellers verworfen.

Streitwert: 3.000 €

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