Urt. v. 06.10.2010, Az.: XII ZB 67/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Menden - 27.08.2009 - AZ: 10 F 43/07
OLG Hamm - 22.12.2009 - AZ: II-7 UF 202/09
BGH, 06.10.2010 - XII ZB 67/10
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 6. Oktober 2010
durch
die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne,
die Richterin Weber-Monecke und
die Richter Dose, Schilling und Dr. Günter
beschlossen:
Tenor:
Die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse des 7. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Dezember 2009 und vom 19. Januar 2010 werden auf Kosten des Antragstellers verworfen.
Streitwert: 3.000 €
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.