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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.10.2010, Az.: VIII ZB 15/10
Beschlussberichtigung
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.10.2010
Referenz: JurionRS 2010, 25694
Aktenzeichen: VIII ZB 15/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Hannover - 02.11.2009 - AZ: 13 O 55/09

OLG Celle - 29.01.2010 - AZ: 2 W 40/10

BGH - 10.08.2010 - AZ: VIII ZB 15/10

BGH, 06.10.2010 - VIII ZB 15/10

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 6. Oktober 2010
durch
den Vorsitzenden Richter Ball,
die Richterinnen Dr. Milger und Dr. Hessel sowie
die Richter Dr. Achilles und Dr. Bünger
beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 10. August 2010 wird im ersten Absatz des Beschlusstenors gemäß § 319 ZPO hinsichtlich der Angabe des Datums des angefochtenen Beschlusses dahin berichtigt, dass es anstelle "19. Januar 2010" richtig lautet: "29. Januar 2010."

Ball
Dr. Milger
Dr. Hessel
Dr. Achilles
Dr. Bünger

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