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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.09.2010, Az.: AnwZ (B) 112/09
Anfechtung einer Vorstandswahl für die Rechtsanwaltskammer wegen des praktizierten Wahlturnus
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 29.09.2010
Referenz: JurionRS 2010, 28702
Aktenzeichen: AnwZ (B) 112/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AGH Hamburg - 24.06.2009 - AZ: II ZU 8/07

Rechtsgrundlage:

§ 68 Abs. 2 BRAO

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 29.09.2010 - AZ: AnwZ B 80/09

Verfahrensgegenstand:

Anfechtung der Vorstandswahl 2007 der Antragsgegnerin

BGH, 29.09.2010 - AnwZ (B) 112/09

Der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs hat
durch
den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf,
den Richter Dr. Schmidt-Räntsch,
die Richterin Lohmann und
die Rechtsanwälte Prof. Dr. Stüer und Prof. Dr. Quaas
am 29. September 2010
beschlossen:

Tenor:

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und den Antragstellern und den Beigeladenen zu 1 bis 7 und 9 die ihnen im Verfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten. Der Beigeladene zu 8 trägt seine außergerichtlichen Auslagen selbst.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

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