Beschl. v. 18.08.2010, Az.: 2 StR 454/09
Verfahrensgegenstand:
Versuchter Totschlag
BGH, 18.08.2010 - 2 StR 454/09
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 18. August 2010
beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 25. Juni 2010 wird wegen Schreibversehen in den Gründen dahin berichtigt, dass
- a)
in Rn. 8 auf Seite 6, 2. Zeile von oben, zwischen das Wort "Herrn" und dem Buchstaben "K." noch der Buchstabe "P." eingefügt wird,
- b)
auf Seite 15 in Rdn. 27, 6. Zeile von oben, wird in dem Zitat "Otto NJW 2006, 2214 ff." die Seitenangabe durch "... S. 2217 ff." ersetzt,
- c)
auf Seite 15 in Rdn. 27, Zeile 19, entfällt hinter dem Zitat "Fischer aaO Rn. 19 ff.;" die Angabe "Rn. 92 u. 104 ff.".
Rissing-van Saan
Fischer
Roggenbuck
Appl
Schmitt
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