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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.04.2010, Az.: VII ZR 166/08
Eintritt der verjährungshemmenden Wirkung der gewillkürten Prozessstandschaft erst mit prozessualer Offenlegung bzw. bei Offensichtlichkeit
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.04.2010
Referenz: JurionRS 2010, 13486
Aktenzeichen: VII ZR 166/08
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Stralsund - 12.06.2007 - AZ: 4 O 116/03

OLG Rostock - 16.07.2008 - AZ: 2 U 42/07

BGH - 04.03.2010 - AZ: VII ZR 166/08

BGH, 06.04.2010 - VII ZR 166/08

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 6. April 2010
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka,
den Richter Dr. Kuffer,
den Richter Bauner,
die Richterin Safari Chabestari und
den Richter Dr. Eick
beschlossen:

Tenor:

Die Anhörungsrüge des Beklagten vom 22. März 2010 gegen den Beschluss des Senats vom 4. März 2010 wird zurückgewiesen. Der Senat hat das Vorbringen des Beklagten zur Kenntnis genommen, jedoch aus Rechtsgründen nicht für durchgreifend erachtet.

Insbesondere hat der Senat berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die verjährungshemmende Wirkung der gewillkürten Prozessstandschaft erst in dem Augenblick eintritt, in dem diese prozessual offen gelegt wird (BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 -I ZR 75/71, NJW 1972, 1580) oder offensichtlich ist (BGH, Urteil vom 3. Juli 1980 - IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 6). Der Senat hat mit dem Hinweis in seinem Beschluss vom 4. März 2010 zum Ausdruck bringen wollen, dass nach den getroffenen Feststellungen eine Fallgestaltung vorlag, die derjenigen vergleichbar ist, die der Senat in seinem Urteil vom 16. September 1999 - VII ZR 385/98, BauR 1999, 1489, 1491, zu beurteilen hatte, und die der zweiten Alternative der dargestellten Rechtsprechung unterliegt. Aus diesem Grund hat er den gerügten Rechtsfehler des Berufungsgerichts nicht für entscheidungserheblich gehalten. Es ist deshalb nicht richtig, dass der Senat von einer feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen ist und deshalb die Sache zuzulassen gewesen wäre.

Kniffka
Kuffer
Bauner
Safari
Chabestari
Eick

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