Beschl. v. 11.02.2010, Az.: V ZR 151/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Köln - 10.07.2009
BGH, 11.02.2010 - V ZR 151/09
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 11. Februar 2010
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger,
den Richter Dr. Klein,
die Richterin Dr. Stresemann und
die Richter Dr. Czub und Dr. Roth
beschlossen:
Tenor:
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Juli 2009 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
...
Krüger
Klein
Stresemann
Czub
Roth
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